Allgemeine Geschäftsbedingungen SCHWEITZER LADENBAU GmbH
- Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung der AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und durch Vertreter gemachte Zusagen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.
- Alle Liefer- bzw. Fertigstellungstermine sind ungefähr und gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Teilleistungen sind vom Besteller abzunehmen und zu bezahlen. Unsere Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, um den sich der Eingang der Anzahlung, die Freigabe der Pläne und die Bestimmung von Materialien verzögert.
- Kommt es kundenseits zu einer Verschiebung des ursprünglich vereinbarten Liefertermins, steht uns ein Schadensersatz für Verzugsfolgen zu. Der Besteller ist verpflichtet, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die von uns zu erbringenden Arbeiten und Leistungen ordnungsgemäß begonnen und reibungsfrei ausgeführt werden können. Jedenfalls für folgende Leistungen hat der Besteller selbst und auf eigene Kosten zu sorgen: Elektrische Zuleitungen und Anschlüsse, Sicherungen, Wasser-Zu- und Ableitungen, Bau- und Stemmarbeiten. Nimmt der Besteller die Ware bzw. Werkleistung ganz oder teilweise nicht ab, oder schafft er nicht die Voraussetzungen zur Durchführung, können wir nach Setzung einer 14-tägigen Frist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind berechtigt, entweder ohne Schadensnachweis 30 Prozent der Auftragssumme oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
- Ein Drittel der Auftragssumme ist als Anzahlung bei Vertragsabschluss (spätestens 12 Wochen vor Lieferung) zur Zahlung fällig. Bei Ratenzahlungsvereinbarung / Finanzierungen tritt bei Verzug auch mit nur einer Rate Terminverlust ein. Es stehen uns Verzugszinsen in Höhe von 5 % über der Bankrate der EZB zu. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird. Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Wenn der Käufer/Werkbesteller auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Teilzahlungen.
- Der Besteller ist bei sonstigem Ausschluss aller Ansprüche verpflichtet, die gelieferte Ware und die Werkleistung unverzüglich nach Übernahme bzw. der erfolgten bekanntgegebenen Fertigstellung zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich in detaillierter Weise anzuzeigen. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 12 Monate, für unbewegliche Sachen 2 Jahre ab Lieferung/Leistung. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines dem Dreifachen der voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mangelbehebung entsprechenden Teil des Rechnungsbetrages.
- Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 10 % ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 10 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Sowie Kostenvoranschläge, sind von uns erstellte Entwürfe, Planungen und sonstige Unterlagen entgeltlich. Ein für diese Unterlagen verrechnetes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieser ein Auftrag erteilt wird. Der Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
- Sollten sich die Lohnkosten danach aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so sind wir berechtigt bzw. verpflichtet, die Preise entsprechend nach oben oder unten anzupassen.
- Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungsverpflichtung hat der Vertragspartner zu tolerieren.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
- Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 5 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
- Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten innerhalb Österreichs ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Erfüllungsort ist 4600 Wels, Ginzkeystrasse 29.
- Alle Streitigkeiten oder Ansprüche außerhalb Österreich, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch.
- Die übliche Aufbewahrungszeit von rein technischen Daten eines Auftrages beträgt 25 Jahre. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Schweitzer Ladenbau GmbH – zu finden unter https://www.schweitzer.at/datenschutz/.